Gutachtenerstellung für Immobilien im Großraum Köln-Bonn
Wir kooperieren wir mit unserem langjährigen Partner und Experten für die Erstellung unabhängiger Gutachten.
Für Sie als Eigentümer ist es schwierig, den Wert Ihrer Immobilie realistisch zu ermitteln.
Denn Sie sind mit Ihrer Immobilie stark verbunden. Außerdem beeinflussen viele, teils sehr komplexe Faktoren den Immobilienwert. Als Immobilienexperten im Großraum Köln-Bonn ermitteln wir gerne die Potenziale Ihrer Immobilie, um den Wert genau zu beziffern.
Für gerichtliche und behördliche Auseinandersetzungen ist die unabhängige Gutachtenerstellung durch einen Sachverständigen vorgeschrieben. Wir übernehmen gerne die notwendigen Vorarbeiten und koordinieren die Zusammenarbeit mit dem Immobiliengutachter. Dabei kooperieren wir mit unserem langjährigen Partner und Experten für die Erstellung unabhängiger Gutachten.
Wir verbinden Sie mit unserem exklusiven Partner Dr. Erich Schechner
Wir bleiben unabhängig
Wenn öffentlich bestellte und vereidigt Sachverständige Bewertungen erforderlich sind, z.B. bei Auseinandersetzungen in Erbsachen, bei Familien oder bei Gesellschaftern: wir bleiben unabhängig! Für unsere Kunden erledigen wir aber als professionelle Berater alle Arbeit, formulieren gemeinsam mit Ihnen die Ziele und liefern unserem Partner und Experten für die Erstellung unabhängiger Gutachten gerne zu.
Gutachtenerstellung durch unseren Sachverständigen
Ein Verkehrswertgutachten beziehungsweise ein Vollgutachten ist bei gerichtlichen, privaten oder behördlichen Auseinandersetzungen sinnvoll. In vielen Fällen ist die Gutachtenerstellung durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen Voraussetzung. Das gilt beispielsweise für Streitigkeiten über den Vermögensausgleich, bei Scheidungen oder Erbschaften. Bei Steueranlässen, bei der Anpassung von Versicherungen oder bei Zwangsversteigerungen sind Verkehrswertgutachten empfehlenswert.
Bei einem Immobiliengutachten ermittelt der Sachverständige den Verkehrswert einer Immobilie, einer Eigentumswohnung oder eines unbebauten Grundstücks nach speziellen Kriterien. Der Sachverständige ist öffentlich bestellt und vereidigt und steht damit für eine unabhängige und objektive Gutachtenerstellung. Die durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellen Immobiliengutachten haben vor Behörden und Gerichten Bestand.
Wichtige Faktoren für Immobiliengutachten
Ein Sachverständiger nimmt Ihre Immobilie sehr detailliert auf. Er berücksichtigt Merkmale, Lage, IST-Zustand und viele weitere Informationen, um ein belastbares Immobiliengutachten zu erstellen.
Folgende Punkte zum Zustand und zur Ausstattung fließen in die Bewertung ein:
Baujahr:
Das Baujahr geht u.a. aus der Baugenehmigung hervor und gibt über die zum Bauzeitpunkt herrschenden Standards hinsichtlich Bautechnik und Ausstattung Auskunft. Bei älteren Immobilien ist der Modernisierungsgrad wertrelevant.
Lage:
Die Makro- und Mikrolage können einen entscheidenden Einfluss auf den Immobilienwert haben. So spielen zum Beispiel Ausrichtung des Grundstücks, die Tiefe und Breite, die Erschließung, Verkehrsanbindung, Lärmbelastung oder Einkaufsmöglichkeiten eine Rolle. Eine identische Immobilie kann in unterschiedlichen Lagen völlig unterschiedlich bewertet werden.
Bodenrichtwert:
Die Basis für weitere Berechnungen ist der Quadratmeter-Wert von be- und unbebauten Grundstücken in der Bodenrichtwertzone.
Zustand der Bausubstanz:
Ein Sachverständiger bewertet die Bausubstanz und den Zustand von Fassade, Dach, Keller, Türen, Fenstern, Rohren, Leitungen und Heizungsanlage nach speziellen Kriterien. Auch Schäden oder Sanierungsstau fließen in das Immobiliengutachten ein.
Energieeffizienz:
Ein hoher Energieverbrauch kann ein Anzeichen für energetischen Sanierungsbedarf sein.
Ausstattung und Außenanlagen:
Bei der Begutachtung bewertet der Sachverständige ebenso Ausstattungsmerkmale und Außenanlagen. Bei überdurchschnittlicher Qualität können sie den Verkehrswert erhöhen.
Grundstückslasten:
Ein Grundstück beziehungsweise eine Immobilie kann mit Lasten und Rechten Dritter belastet sein. Auch dies berücksichtigt der Sachverständige.
Wertermittlungsverfahren bei der Gutachtenerstellung durch einen Immobilien-Sachverständigen
In Abhängigkeit vom Immobilientyp nutzt der Sachverständige für die Gutachtenerstellung verschiedene Wertermittlungsverfahren. Dazu gehören Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren.
So kommt das Vergleichswertverfahren vor allem bei unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen zur Anwendung. Grundlage ist der Vergleich von Grundstücken und Eigentumswohnungen, die tatsächlich in der Vergangenheit in der Region verkauft wurden. Dafür zieht der Sachverständige unter anderem die Kaufpreissammlung des regionalen Gutachterausschusses zurate.
Das Ertragswertverfahren nutzt der Sachverständige in der Regel bei vermieteten oder verpachteten Immobilien, die als Kapitalanlage dienen. Der ermittelte Verkehrswert ergibt sich dann aus dem Bodenwert und dem Ertrag.
Wenn es sich bei der zu bewertenden Immobilie um ein selbstgenutztes Einfamilienhaus, Doppelhaus oder Reihenhaus handelt, kommt das Sachwertverfahren zum Einsatz. Der Verkehrswert setzt sich dabei aus dem Bodenwert und dem Gebäudesachwert zusammen. Beim Gebäudesachwert berücksichtigt der Sachverständige Herstellungskosten, Wertminderungen und ein sogenannter Marktanpassungsfaktor.